Jugendliche
unter 16 Jahren
haben nur Zutritt bei Abgabe derAufsichtspflichterklärung der Eltern
(Kennzeichnung durch entsprechendes Eintrittsband)
Jugendliche
16 - 17 Jahre
haben bis 24.00 Uhr Zutritt ab dannnur bei Abgabe der Aufsichtspflichterklärung
Getränke: Alkoholfrei, Bier und Sekt
(Kennzeichnung durch entsprechendes Eintrittsband)
Alkoholausschank
erst ab 18 Jahre
(Kennzeichnung durch entsprechendes Eintrittsband
oder Altersnachweis!)
Hier sind die Links der
Kalender SV-Steimke